4. Garten- und Garagenflohmarkt in Neubrück

von Andreas Hansmann

Hausbesitzer können dann auf ihrem eigenen Grund – entweder in der Garage oder dem Garten Flohmarktware verkaufen. Mieter, können nach Absprache mit ihrem Vermieter, natürlich auch mitmachen. Hausgemeinschaften können sich zusammenschließen, so macht das Ganze noch mehr Spaß!

„Es geht hierbei nicht nur um den Verkauf von Flohmarktware, sondern auch darum, dass man den eigenen Stadtteil mehr und anders wahrnimmt, diesen besser kennen lernt und Kontakte zu den Nachbarn aufnimmt,“ so Sylvia Schrage vom Bürgerverein Köln-Neubrück, der Initiator dieser Initiative. „Ganze Straßenzüge machen mit, Nachbarn grillen zusammen und Neubrück hat viele Besucher auch aus anderen Stadtteilen.“

Der erste Termin in diesem Jahr musste leider abgesagt werden, da unklar war, ob aufgrund der Corona-Pandemie der Flohmarkt überhaupt stattfinden darf. Nun kam das ok vom Ordnungsamt. Normalerweise bedarf es keiner Genehmigung, jedoch wollte sich der Bürgerverein rückversichern.

Anmeldungen sind in der Stadtteilzeitung Neubrück (1. Hbj.), auf der auf der Internetseite des www.buergerverein-neubrueck.de runterzuladen oder am Info-Stand des Marktplatzes erhältlich.

Mit dem Unkostenbeitrag von 5 Euro wird der Standort des Flohmarktteilnehmer dann auf einer Karte vermerkt und per Flyer veröffentlicht. Anmeldeschluss ist der 10.06.2020

Infos unter buergerverein.neubrueck@web.de

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